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Frage zum Nachteilsausgleich
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Autor
Thema: Frage zum Nachteilsausgleich (Gelesen 102 mal)
0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.
Mandy70
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Frage zum Nachteilsausgleich
«
am:
September 21, 2011, 21:14:50 »
Hallo,
mein Sohn (2 Klasse) ist ein Träumer und hat die Verdachtsdiagnose ADS, seine Lehrerin meinte nun, wir sollten uns die Diagnose bestätigen lassen, dann würde mein Sohn einen Nachteilsausgleich bekommen. Seine Tests würden dann anders bewertet werden, er hätte dafür evtl. mehr Zeit. Nun meinte der Schuldirektor er würde davon abraten, weil das im Zeugnis erwähnt werden müsste und dann hätte mein Sohn später bei der Lehrstellensuche Probleme. Das ist natürlich alles noch lange hin, aber er meinte, sowas sollten wir vorher trotzdem bedenken. Was haltet ihr davon?
Danke Mandy
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Andersweltler
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Beiträge: 7
Re: Frage zum Nachteilsausgleich
«
Antworten #1 am:
September 21, 2011, 21:43:38 »
Hallo Mandy,
der Nachteilsausgleich wird nicht auf dem Zeugnis erwähnt und wer bewirbt sich mit einem Grundschulzeugnis?
Gruß Heike
( Meine Tochter ist 8, hat ADS und ist in der 2. Klasse)
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Mandy70
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Beiträge: 29
Re: Frage zum Nachteilsausgleich
«
Antworten #2 am:
September 21, 2011, 21:50:47 »
Hallo,
er meinte den Nachteilsausgleich hätte er dann für die gesamte Schulzeit.
Lg. Mandy
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Andersweltler
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Beiträge: 7
Re: Frage zum Nachteilsausgleich
«
Antworten #3 am:
September 21, 2011, 22:08:57 »
Hallo Mandy,
das ist nicht so, der muss immer neu beantragt werden und ist nicht konkret festgelegt. Nachteilsausgleich ist ein Ermessensspielraum - also was für das Kind festgelegt wird, ist individuell. Einfacher ist es bei Blindheit oder LRS ect. ( ich arbeite an einer Förderschule für Blinde). Allerdings ist das wahrscheinlich in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Wenn ich mal wieder "Nerven" habe , erkundige ich mich mal etwas genauer. Im Moment habe ich mit den Leistungstests meiner Tochter zu tun. Die blickt zur Zeit gar nicht durch, obwohl sie weder LRS noch Dyskalkulie hat.
Gruß Heike
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caithlin
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Beiträge: 134
Re: Frage zum Nachteilsausgleich
«
Antworten #4 am:
September 21, 2011, 22:12:46 »
Hallo Mandy,
Haben sie das von der Schule her einfach so angeboten? Unser Sohn hat schon ein diagnostizietes ADHS seit der 1. Klasse und uns hat nie jemand was davon erwähnt. Dabei schreibt er (immer noch) sehr langsam und es hätte manchal einiges gebracht...Er ist jetzt in der 5. Klasse Gym und kommt da längst nicht immer mit, obwohl er eine schnelle Auffassungsgabe hat. Bin mal gespannt auf die Noten.
Weiß jemand wie es aussieht bei der weiterführende Schule? Das Zeugnis zeigt man natürlich schon mal vor...
caithlin
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Mandy70
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Beiträge: 29
Re: Frage zum Nachteilsausgleich
«
Antworten #5 am:
September 21, 2011, 22:20:16 »
Hallo,
so wie es aussieht hat mein Sohn auch keine Teilleistungsstörung, obwohl ich bei ihm schon eine Rechtschreibschwäche vermutet habe, weil er vieles (auch Zahlen) seitenverkehrt schreibt, b und d verwechselt. Aber momentan klappts mit der Rechtschreibung recht gut, er schreibt in Silben, dann fällt es ihm leichter an alle Vokale zu denken. In Mathe fällt es ihm schwer die Aufgaben zu verstehen, wenn er weiß um was es geht, klappt es gut. Naja es ist alles nicht so einfach.
Lg. Mandy
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Mandy70
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Beiträge: 29
Re: Frage zum Nachteilsausgleich
«
Antworten #6 am:
September 21, 2011, 22:27:42 »
Hallo Caithlin,
mein Sohn ist auf einer freien Schule und es wurde uns zwar angeboten, was aber nicht heißt, das momentan auf sein Problem eingegangen wird. Zur Zeit ist es so, das er alles was er im Unterricht nicht schafft in der Pause nachholen muss. Da er recht langsam ist, muss er einiges nachholen.
Lg. Mandy
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Binchen
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Beiträge: 154
Re: Frage zum Nachteilsausgleich
«
Antworten #7 am:
Gestern
um 14:39:46 »
Hi Caithlin,
meiner hat zur Zeit diese Nachteilsausgleiche (besucht die 3. Klasse jetzt). Dies aber erst seit letzten Dezember, da wir da erst die Diagnose "Legasthenie" erhalten haben. ADHS wurde bei ihm bereits im Mai 2008 diagnostiziert und wegen der großen Konzentrationsproblematik bei ihm auch sofort mit einer medikamentösen Behandlung begonnen. Bis zum letzten Dezember bestand bei ihm nur seit ca. Nov. 08 die Diagnose "Lese-/Rechtschreibschwäche" und hier ist es dann wirklich eine Ermessensleistung der Schule ob sie dem Kind einen Nachteilsausgleich gewährt oder nicht. Auch ist dies dann generell nur für ein Jahr möglich. Nur wegen ADHS wurde ihm jedoch keinerlei Nachteilsausgleiche genehmigt.
Mit der neuen Diagnose vom Dezember - Legasthenie - konnte die Schule direkt meinem Kind für die gesamte restliche Schuldauer diesen Nachteilsausgleich gewähren, zudem wurde er auch sofort offiziell den in der Schule für Legasthenie-Kinder angebotene Förderunterricht (Kleinstgruppe) besuchen, was für ihn sehr hilfreich ist (inoffiziell besuchte der diesen Förderunterricht bereits seit Anfang der 2. Klasse).
Im letzten Jahreszeugnis stand nur "Der Schüler wurde aufgrund deutlicher Leistungsschwächen im Rechtschreiben auf Beschluss der Klassenkonferenz in eine besondere Fördermaßnahme einbezogen."
Als Nachteilsausgleich wurde ihm gewährt: Aussetzung der Rechtschreibbenotung in allen Fächern (auch im Zeugnis), mehr Zeit nach einem Diktat dieses zu überprüfen und die Fehler anhand von "Silbenbögen malen" zu finden und zu verbessern (= Anwendung eigener und erlernter Hilfsmittel), bei Textaufgaben im Fach Mathematik wird ihm diese vorgelesen, seit diesem Jahr darf er mit einer Förderschullehrerin, die wegen einigen anderen Kindern in seiner Klasse mehrmals die Woche in der Schule ist und die dann z.B. bei Diktaten dieses mit den Kindern (die von ihr dann unterrichtet werden) parallel zu den Klassenkameraden in einen seperaten Raum durchführt, mitschreiben. Tja, ob es wirklich bei ihm was bringt muss ich noch abwarten, bis jetzt ist nur ein Diktat geschrieben worden.
Zudem ist die Klassenlehrerin sehr engagiert in Anbetracht der Fördermöglichkeiten bei meinem Sohn und hat sich deswegen auch die Telefonnummer der behandelnden Logopädin (und zudem ausgebildete Legasthenietrainerin) geben lassen (nach Rücksprache mit der Logopädin diese ihr ausgehändigt) und hat sich auch schon mit ihr telefonisch in Verbindung gesetzt und möchte jetzt das eine oder andere, dass die Logopädin ihr vorgeschlagen hatte, versuchen auch im Unterricht umzusetzen. Einiges kann man nämlich auch für die ganze Klasse so einführen, was dann ja allen Schülern gleichermaßen zu gute kommt.
Und wegen dem Vermerk auf einem Grundschulzeugnis würde ich mir keine großen Gedanken machen, denn diese Zeugnisse werden nur noch ganz selten von einem evtl. Ausbildungsbetrieb oder einem evtl. späteren Arbeitgeber noch zur Einsicht verlangt.
lg
Bine
So, das wäre es erst mal von mir zum Thema "Nachteilsausgleiche"
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Selber: ADHS (06.2008),
Benjamin: ADHS (05.2008), LRS (11.2008) - jetzt (12.2010) Legasthenie, auditive Wahrnehmungsstörung (2004), in logop. Behandlung (seit 2004), Asthma (seit Geburt), Frühförderung (v. 2006 - 2008)
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Frage zum Nachteilsausgleich
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