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Autor Thema: Schulausschluß wegen Ausrastens  (Gelesen 231 mal)
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trixipaulchen
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« am: September 17, 2011, 23:20:55 »

Welche Chancen habe ich dagegen vorzugehen - Stichwort: ADHS als anerkannte Krankheit?

Sollte man dagegen vorgehen?

Was ist wenn ich nichts mache - hat das Kind dann Nachteile bei eventuell späterer Bewerbung am Gymnasium?
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steffchen
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« Antworten #1 am: September 17, 2011, 23:44:18 »

Trotz bestehendem Zusammenhang erklärt die ADHS allein noch nicht solche Ausraster, die bis zum Polizeiensatz führen.

Und da ist die Zwickmühle:

Entweder er ist für sein Handeln verantwortlich und muss entsprechende Konsequenzen dafür tragen, z.B. einen Schulausschluss.

Oder seine anerkannte Krankheit macht ihn unzurechnungsfähig, dann hat er erst recht an einer Regelschule nichts verloren.

An einem späteren Gymnasium wird man solche Ausraster nach meiner Erfahrung nicht einmal ansatzweise tolerieren und besondere Kompetenz im Umgang damit findet man dort auch selten.

Hilfreich könnte hier fürs Erste sein, gemeinsam möglichst genau zu analysieren, was den Ausraster verstärkt und aufrechterhalten hat und was (z.B. die Anwesenheit der Polizisten) beim Beruhigen half. Vielleicht kann man anhand dieser Erkenntnisse das nächste mal besser reagieren. Unrealistisch wäre die Hoffnung, die Auslöser solcher Ausraster (Provokationen anderer Kinder) künftig zuverlässig vermeiden zu können. Im Gegenteil: Jetzt, wo die wissen, wie spektakulär er raketenartig abgeht, ist die Versuchung besonders groß.

LG
Steffchen
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Wie ärgerlich für einen Architekten, wenn ihm dauernd etwas einfällt.
Yogamaus
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« Antworten #2 am: September 18, 2011, 08:57:53 »

hallo
hatte mich eigentlich eingeloggt um an anderer Stelle zu schreiben. Da ich aber Horterzieherin bin und mich im System Schule auskenne, möchte  ich aus eigener Erfahrung schreiben. Was Steffchen schreibt ist natürlich richtig. Hier noch ein paar Denkansätze von mir.
Schule muss reagieren, fragt sich nur wie... Schule muss im Akutfall die anderen Kinder schützen. Das Einschließen hat wahrscheinlich dazu geführt, dass der Sohn so etwas wie eine Panikattacke bekommen hat. Jetzt nicht reagieren als Mutter wäre kontra. Denn es wird wieder eintreten, da wie Steffchen schreibt, da die Kinder den Knopf zum Draufdrücken kennen.
Es ist unbedingt mit der Schule abzusprechen, wie besser reagiert werden kann. Hier auch den Schulpsychologen/schulpsychologischer Dienst hinzubitten. Dann ist das höher angebunden. Wenn der Anruf bei dir etwas gebracht hat, dann diese Variante besprechen. Scheinbar hat auch seine Schwester einen beruhigenden Einfluss.
Bewährt hat sich auch ein sog. "Runder Tisch" wo sich alle zusammen setzen, die mit dem Kind zu tun haben und Maßnahmen festgelegt werden, die dann auch mit dem Kind besprochen werden.
Da der Sohn jetzt 9 Jahre ist, könnte man einen guten Verhaltenstherapeuten suchen und eine Therapie in Angriff nehmen, wo er Strategien lernt.
Eine letzte Anmerkung, die wir oft beobachten.  Wenn sich zwei Schüler ohne Grund immer wieder angehen, könnte das ein gleiches Problem beinhalten. Ist sicher, dass der andere kein ADS oder eine andere Verhaltensproblematik hat? Die Pädagogen denken, die gehen ohne Grund aufeinander los, weil es plötzlich geschieht. Da aber diese Kinder feine Antennen für andere haben, gehen sie nach einer (angeblichen?) Provokation/Fehlverhalten des anderen aufeinander los. Man kann nur versuchen die beiden zu trennen. Bei uns funktionierte das erst als einer in eine anderen Klasse kam.
Dies nur ein paar Punkte zum Nach-und Weiterdenken. Schreibe gerne noch mal.

LG die Yogamaus
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trixipaulchen
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« Antworten #3 am: September 18, 2011, 10:37:07 »

Schule versucht die beiden Streithammel voneinander zu trennen was aber nicht immer gelingt.

Alles Andere läuft bereits weil es nicht der erste Ausraster war.

PS: Sohni ist 7 Jahre, nicht 9. Er ist in den "Genuss" des Berliner Schulgesetzes gekommen alle Kinder die in dem Kalenderjahr 6 werden einzuschulen. Wobei ich nicht glaube das es besser wäre wenn er erst 2.Klasse wäre...

Wollte lediglich mal Meinungen hören ob ich gegen einen Schulausschluß vorgehen sollte bzw. müßte.
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ripley
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« Antworten #4 am: September 18, 2011, 11:11:04 »

Welche Chancen habe ich dagegen vorzugehen - Stichwort: ADHS als anerkannte Krankheit?

Sollte man dagegen vorgehen?

Was ist wenn ich nichts mache - hat das Kind dann Nachteile bei eventuell späterer Bewerbung am Gymnasium?

Ich würde NICHT dagegen vorgehen.

Lassen wir zunächst die Provokation durch das andere Kind mal außen vor.

Faktisch hat Dein Sohn gefährliche, potenziell Personen und Dinge schädigende, Verhaltensweisen gezeigt. In so einem Fall ist Schule GEZWUNGEN zu handeln. Und sie hat hierzu nicht allzu viele Möglichkeiten. Schulausschluss mag das Problem nicht lösen, aber er ist nun mal eine der wenigen Möglichkeiten, die Schule zur Grenzziehung hat. Punkt. Lass Dich drauf ein, sonst hast Du die Schule GEGEN Euch, was die Sache nicht  leichter macht.

Aber: Rede auch mit Schule! Ziehe, soweit es Dir möglich ist, den schulpsychologischen Dienst und/oder (so vorhanden) den/die Therapeuten/in oder den behandelnden Arzt hinzu! Überlege auch, ob Du das Jugendamt miteinbeziehen willst.

Das ganze hat ZWEI Aspekte:
Der EINE ist, dass der Sohn diese Verhaltensweisen DRINGEND in den Griff bekommen MUSS. Spätestens wenn Sachbeschädigung oder gar Tendenzen zur Körperverletzung ins Spiel kommen, ist "Schicht im Schacht".
Der ANDERE ist, dass er nicht zuletzt zu diesem Zweck auch "Ausweichmöglichkeiten" braucht. Rückzugspunkte, Räume oder Bezugspersonen, die er aufsuchen kann, BEVOR er austickt und wo er erst mal "runterkommen" kann.

Edit: Versuche bitte auch, mit der Schule UND dem Sohn eine Art "Timeout Maßnahme" auszuknobeln. Eine Maßnahme, die es dem Lehrkörper ermöglicht, den Sohn notfalls auch GEGEN dessen momentanen Willen aber zu u.a. seinem Schutz (!) aus Situationen rauszunehmen, die "überzukochen" drohen.

Ja, die anderen Kinder WERDEN nun umso mehr, versuchen, das Streichholz an diese "brennende Lunte" zu halten. Einfach, weil das Feuerwerk, das Dein Sohn liefert, ungeheuren Spaß macht. Und weil Kinder genau so SIND. Auch dies kann/darf/soll/muss Schule erkennen und, ggf. mit Dir zusammen, dagegen angehen. Und "zusammen" funktioniert nur, wenn man füreinander offen ist, die Situation des jeweils anderen sieht. Es funktioniert NICHT, wenn man GEGENEINANDER arbeitet.


Viel Glück!


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EmmaGSLehrerin
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« Antworten #5 am: September 18, 2011, 15:14:34 »

Hallo,

ich würde ebenfalls davon abraten, gegen den Schulausschluss vorzugehen. Es wäre so ziemlich das falscheste Signal, das ihr eurem Sohn geben könntet: Wenn du Mist baust und Konsequenzen anstehen, sorgen Mama und Papa dafür, dass diese aufgehoben werden.

Was die weiterführenden Schulen angeht: Entweder die Akten dürfen weitergegeben werden oder nicht, das hängt vom Bundesland ab. Wird die Akte deines Kindes weitergegeben, steht ohnehin darin, was passiert ist und dass ein Schulausschluss angepeilt wurde. Selbst wenn ihr euch erfolgreich dagegen wehren würdet (und ich bezweifle stark, dass ihr erfolgreich wärd), stünde genau das in der Akte. Wahrscheinlich würde eine neue Schule dies noch mehr abschrecken: Nicht nur, dass das Kind auffällig ist - die Eltern arbeiten auch noch gegen die Schule.

Mich wundert etwas, dass die Polizei geholt wurde, obwohl ihr erreichbar ward. Normalerweise ziehen Lehrer die Polizei hinzu, wenn Gefahr in Verzug ist und die Eltern nicht erreichbar sind oder sich weigern, ihr Kind abzuholen.

Ward ihr zu weit weg oder was war los?

Nun gut, was passiert ist, ist passiert.

Nach allem, was du schreibst sind die Lehrer sehr kooperativ und ihr seid es auch. Ich schließe mich Yogamaus an: Mit Runden Tischen kann man viel erreichen.

Noch etwas: Haltet euch nicht mit der Frage auf, ob die Povokateure ausreichend bestraft wurden. Glaub mir, in aller Regel werden sie das. Wir Lehrer reagieren sogar ziemlich allergisch auf diese Trietzereien auffälliger Kinder. Wir haben schließlich schon genug mit den kleinen Pulverfässern zu tun, wir können nicht auch noch zusätzliche Sprengmeister gebrauchen. 

Das Problem ist oft, dass die kleinen Pulverfässer ausreichend mit sich selbst beschäftigt sind und oft gar nicht mitbekommen, dass die Trietzer Konsequenzen erfahren. Und euch Eltern ruft man deshalb sicher auch nicht an, Stichwort Schweigepflicht.
Ist ja auch richtig so. Oder würdest du wollen, dass die Lehrer andere Eltern anrufen um sie über den Schulausschluss deines Sohnes zu informieren?

LG
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trixipaulchen
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« Antworten #6 am: September 19, 2011, 09:18:22 »

Ich war im Krankenhaus und konnte nicht zur Schule fahren, mein Mann braucht ca 1 Stunde von Arbeit. Andere Möglichkeiten gab es nicht (Großeltern sind im Urlaub).

Die Polizei wurde aber schon angerufen bevor mit uns (den Eltern) telefoniert wurde. Ich prangere das ja auch in keinster Weise an. Ich hätte es wahrscheinlich genauso gemacht an Stelle der Schule.

Wollte eben nur mal wissen ob ich mit der Begründung ADHS = anerkannte KLrankheit gegen den Ausschluß vorgehen soll bzw. muß. Ich überlege ob es sonst ein Nachteil für mein Kind ist wenn ich nichts mache. 
Im Sinne von "Schuldeingeständnis"

Der Junge der ihn getreten hat weswegen er ausgerastet ist hat übrigens ein paar "schöne" blaue Flecken auf dem Schienbein meines Kindes hinterlassen. Es war also nicht ohne!!!
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