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Autor Thema: Ab wann Aufsicht Praktikanten überlassen?  (Gelesen 195 mal)
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gutefrage
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« am: September 19, 2011, 07:37:15 »

Frage steht ja schon da, ich geht mal näher darauf ein.
Im Kita darf eine Praktikantin nur die Aufsicht übernehmen wenn Ihr das Kind bekannt ist und Sie Erfahrung im Umgang hat.

Aber wie ist das in Dr Schule und bei eine ADSkind. In dem Fall ist die Praktikantin eine Mutter eines normalen Kindes (glaube eine Inderin), dieser Person ist mein Sohn mehrfach ausgerissen und jedesmal komplett vom Schulhof.  In der Nähe befindet sich eine  Hauptverkehrsstrasse  (Großstadt).

Es war bekannt das er weg läuft.
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wuseline
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« Antworten #1 am: September 19, 2011, 08:37:20 »

Hallo,

also so weit ich weiss darf eine Praktikantin gar nicht alleine die Kinder beaufsichtigen. Auch nicht so wie du sagst im Kindergarten wenn Sie das Kind gut kennt. Es wird so gemacht aber wenn da was passiert wird die Erzieherin rangezogen und nicht die Praktikantin.

Es ist eh so ne Sache mit der Ausichtspflicht. Ich habe selber im Kindergarten gearbeitet und weiss wie heikel das Thema ist.

Ich habe auch mal eine Lehrerin deswegen beim Schulamt angeprangert obwohl mein Sohn da schon in der 6ten Klasse war. Ich weiss das Sie deswegen ordentlich einen drauf bekommen hat.

Gruss wuseline
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cascais
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« Antworten #2 am: September 19, 2011, 08:50:44 »

Hei gutefrage,

schon im Kindergarten darf die Aufsichtspflich an Praktikanten übertragen werden. Sofern sie eben gut eingearbeitet sind, und "dafür geeignet sind".
Da kann ich mir nicht vorstellen, dass das in einer Schule strenger gehandhabt werden wird.

Ich wüsste auch keinen Grund, warum eine gut eingearbeitete Praktikantin - evtl. sogar eine gestandene erwachsene Frau- weniger geeinget sein sollte auf Kinder aufzupassen, als z.B. eine Kinderpflegferin in Ausbildung, die selbst noch minderjährig ist.

Das Problem, dass Dein Sohn ausbüchst hat meiner Meinung nach nichts mit dem Praktikantenstatus der anderen Mutter zu tun, als mit der grundsätzlichen Frage, ob die Betreuung an der Schule für Deinen Sohn ausreicht. Interessant wäre, wie alt Dein Sohn ist, und um welche Art von Schule es sich handelt.

Grüße
cascais


Delegation der Aufsichtspflicht durch die Kindergartenleitung
Mit der Aufsicht der Kinder können neben den Mitarbeiterinnen des Kindergartens auch Praktikanten, Eltern und andere geeignete und in erforderlichem Maße angeleitete Personen durch die Leitung des Kindergartens beauftragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Aufsichtspersonen zur Bewältigung derartiger Aufgaben geeignet sind, hinreichend angeleitet und von den Fachkräften des Kindergartens beaufsichtigt werden.

aus: http://www.uk-bw.de/fileadmin/Altbestand/pdf/Aufsichtspflicht201206.pdf
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steffchen
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« Antworten #3 am: September 19, 2011, 09:38:03 »

Ich würde in dem Fall schnellstmöglich das Gespräch mit der Schule suchen um Lösungen zu finden, wie das Problem mit dem Ausreißen künftig reduziert werden kann.

Dabei solltest du dich mit Vorwürfen gegen die Schulhofaufsicht zurückhalten, das könnte nämlich nach hinten losgehen.

Ein Pausenhof ist keine Justizvollzugsanstalt und keine Sicherungsverwahrung!

Ich mache selbst auch regelmäßig Schulhofaufsicht, aber auch wenn wir zu dritt (oder noch mehr) den relativ überschaubaren Grundschul-Pausenhof betreuen, sind wir hinreichend damit ausgelastet, auf Einhaltung der Regeln im Umgang der Kinder untereinander zu achten und für allerlei Wehwehchen und Konfliktlein der Kinder da zu sein.

Da bin ich sehr froh, dass da keines einen ausgeprägten Fluchtinstinkt hat, denn auch wenn wir sorgfältig alle Tore schließen und uns als Aufsichtspersonen gut auf dem Hof verteilen, bleiben immer unbeobachtete Momente, versteckte Ecken, Winkel und Gebüsche usw. übrig, in die Kinder sich friedlich zurückziehen können oder aber eben wie deiner ihre Fluchtpläne umsetzen könnten.

Theoretisch könnte ich (höchstens) zwei solche permanent an die Hand nehmen, praktisch wäre das für alle Beteiligten eine Zumutung und was sollen die anderen Kinder dazu sagen, die auch gelegentlich etwas Zuwendung brauchen?

Wenn also bekannt ist, dass er weg läuft und dies auch (unter gefährlichen Umständen) wiederholt passiert, wirft das die Frage auf, ob er überhaupt an einer normalen Schule mit normalem Betreuungsschlüssel ohne individuelle Begleitung betreut werden kann. Hoffentlich lässt sich an eurer Schule eine spezielle Pausenregelung für deinen Sohn finden.

LG
Steffchen
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Wie ärgerlich für einen Architekten, wenn ihm dauernd etwas einfällt.
gutefrage
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« Antworten #4 am: September 19, 2011, 11:22:33 »

Nicht Pause. Folgende Situation war. 1 Stunde 3 Erwachsene ( Lehrer, Erzieher und besagte Praktikantin) .Das Kind störte und sollte bestraft (aus der Klasse raus). Die Praktikantin wurde mit ihm allein nach draussen geschickt und das die gesamte Unterrichtszeit (bis Schulende). Mich informierte keiner, nach aussage der Direktorin sei die Praktikantin ohne Erfahrung. Der Junge lief dieser mehrfach weg. Der Schulhof ist immer frei be und endgehbar. Der Zaun ist für die Kinder leicht zu überwinden (etwa so hoch wie ein Jägerzaun).

Die Schule ist eine normale Grundschule mit Möglichkeit zu m Gemeinsamen Unterricht.
Kognitiv ist das Kind Schulreif  sozial emotional war er es zumindest Anfang des Jahres noch nicht.

Er wurde im Rahmen des AOSF getestet und für Förderschule als ungeeignet eingestuft, aber für die Grundschule als noch nicht Schulreif wegen diesen Problemen (von den Pädagogen). Er ist nicht Agressiv und verweigert eigentlich immer.
Der Anfang war gut er malte letztens freudig ein Bild für den Lehrer mit A und a. Das war nach dem ersten richtigen Schultag (Freitag 09.09). Bis Freitag (16.09) ging es mit ihm super. Am Freitag aber störte er den Unterricht massiv. Erzählt hat er nur das er singen muss, singen mag er überhaupt nicht.

Gespräch mit Vorschlägen kommt noch.



Nachher Termin beim Arzt mal schauen... Blah viel zu viel geschrieben.
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steffchen
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« Antworten #5 am: September 19, 2011, 12:06:18 »

Das war nicht viel zu viel geschrieben, etwas Info braucht man ja, um die spezielle Situation zu verstehen.

Es ist eigentlich gar nicht so wichtig, ob die Praktikantin beaufsichtigen darf, d.h. ob man sie als geeignet, hinreichend angeleitet und von Fachkräften überwacht ansehen will. Wichtig ist, ob es funktioniert, und das tut es offensichtlich gar nicht.

Da frage ich mich zwar, ob es ihr an körperlicher Fitness fehlt, deinem Sohn hinterherzukommen, an Daueraufmerksamkeit oder an Ortskenntnis oder ob dein Sohn einfach zu gut und zu erfahren im erfolgreichen Ausbüchsen ist. Die Frage hilft aber auch nicht weiter.

Eigentlich ist die Ausstattung mit Lehrer, Erzieher und Praktikantin Luxus pur. Bei uns gibt es da nur eine große Klasse, eine Lehrerin und Punkt. Wer da den Unterricht öfters massiv stört, ist stark gefährdet, ganz von der Schule entfernt zu werden.

Praktikanten haben die meist unangenehme Eigenschaft, nur für die Dauer ihres Prakikums anwesend zu sein. Danach muss es für deinen Sohn auch ohne sie gehen. Unwahrscheinlich, dass ein Erzieher allein für deinen Sohn abgestellt werden kann.

Falls pädagogische Maßnahmen nicht fruchten, wäre vllt. an die Beantragung von Schulbegleitung als Integrationshilfe zu denken. Dazu braucht es ein Jugendamt, das die Kosten übernimmt und eine Schule, die gern mit Schulbegleitern zusammenarbeitet.

LG
Steffchen
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« Antworten #6 am: September 19, 2011, 19:41:35 »

Hallo gutefrage,

Ich brauch die Baustelle.

Worum geht es dir ? Der Schule aufzuzeigen, dass sie etwas falsch gemacht hat? Oder darum, eine brauchbare Lösung für dein Kind zu finden?

LG
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cascais
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« Antworten #7 am: September 20, 2011, 08:05:46 »

Hallo gutefrage,

danke für die weiteren Infos,
so ist es doch leichter, sich ein Bild von der Situation zu machen.

Ich sehe das Problem aber weiterhin nicht im Praktikantenstatus, sondern darin, das diese Art der Betreuung für Deinen Sohn wohl nicht ausreicht.
An einer normalen Grundschule wäre für eine Klasse nur eine Lehrkraft zuständig, da hätte es die Möglichkeit gar nicht gegeben, dass jemand mit Deinem Sohn vor die Tür geht.

So gesehen ist es schon eine Luxus-Besetzung, wenn 3 Personen für die Klasse zuständig sind. Dass Dein Sohn trotzdem ausgerissen ist, liegt dann aber eher an der Person der Praktikantin, nicht an Ihrem Status.

Was erhoffst Du Dir denn von der Schule?

Grüße
cascais
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EmmaGSLehrerin
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« Antworten #8 am: September 20, 2011, 21:13:17 »

Hallo,

Zitat von: cascais
Dass Dein Sohn trotzdem ausgerissen ist, liegt dann aber eher an der Person der Praktikantin, nicht an Ihrem Status.

Nicht unbedingt. Mir sind auch schon Kinder ausgebüchst. Es gibt Kinder, die büchsen jedem aus. Einfach weil sie es in Stresssituationen für sinnvoll halten.

LG
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cascais
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« Antworten #9 am: September 21, 2011, 08:36:05 »

OK Emma,

da hast Du natürlich Recht, das hatte ich unsauber ausgedrückt. Ob es womöglich auch daran lag, wie die Praktikantin sich verhalten hat, kann ich von hier aus nicht beurteilen ;-)
Ich meinte auch nicht, dass die Praktikantin unfähig wäre, sondern, dass es eben nicht daran liegt, dass sie Praktikantin ist. Einer Lehrerin oder sonstwem hätte das auch passieren können.

Grüße cascais
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« Antworten #10 am: September 21, 2011, 09:07:31 »

Die Problematik hier ist doch das alle Stellen gesagt haben das Kind ist noch nicht Schulreif, aber das Schulamt ihn trotzdem einschulen lies.

Also ist die Frage jetzt nicht, wie er wieder da raus kommt, sondern welche Hilfe die Schule bekommen kann damit sie mit dem Kind besser zurecht kommen.

gutefrage, setzt dich doch noch einmal mit den Lehrern zusammen und überlegt was sie beantragen können.
Ihr wurdet ja alle einfach da rein gestoßen und da ist es völlig OK wenn ihr gemeinsam dem Schulamt auch auf die Füße tretet.  :wu:
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