huhu.....
ich bin 33 jahre alt - eigentlich würde ich kein BAföG mehr bekommen - aber es gibt da so regelungen wie eben in meinem fall, wenn man wichtige persönlcihe gründe hatte.
mein BAföG-Berater ist eigentlich auch ganz aufgeschlossen und gewillt mir zu helfen, ich soll nun alles ganz detailliert aufschreiben und jeden unterschreiben lassen, der das bestätigen kann....
ich überlege nun, ob ich vom ADHS als zentrale "störung" ausgehen soll - unbehandelt in der jugend hat es bei mir zu depressionen und einer essstöörung geführt....oder ob ich das ADHS lieber weglasse???? hmmmmm
also bei mir hat die "geschichte" nix gebracht- ich bin 92 mit HS-abschluss von der RS runter, habe mich durchgemogelt..d.h. rein rechtlich häte zb. 93 nicht auf einem abendgym. den abschluss machen können..94 hatte ich einen abort, dazu kam im anschluss eine angsstörung + ein gerichtsverfahren wegen unschöner dinge innerhalb der familie..im anschluss ein aufenthalt in der psychiatrie..dann kam mein sohn.
haben die nicht als persönliche gründe anerkannt.
ebensowenig wie die trennung ein jahr bevor ich das abi begonnen habe.
das gesetz wurde aber zum okt. 2010 hin geändert..vielleicht greift das bei dir? ab da habe ich bafög bekommen- habe aber 2 kinder..
und es gibt die klausel, wenn aufgrund des alters bafög nicht greift, hast du anspruch auf ALG2..weiß ja nicht wie es aktuell bei dir beruflich aussieht..? schau mal unter "das neue bafög" - und nicht nur nach den paragraphen, sondern nach den verwaltungsvorschriften..die sind genauer definiert. wobei ich bis zur bezirksregierung gegangen bin- erfolglos.
das abi habe ich trotzdem nachgeholt und studiere jetzt- da ist man nämlich wieder berechtigt *gg- seltsam, aber ist so.