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Autor Thema: unterhalt  (Gelesen 111 mal)
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h.matata
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groß und trotzdem oho


« am: März 04, 2010, 11:39:44 »

ist hier irgendjemand im forum der mit helfen kann trennungsunterhalt zu berechnen?

ich bin wohl zu doof dafür ...und diese onlinerechner sind müll
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Eine lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die wahrheit die Schuhe anzieht! (M.Twain)
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« Antworten #1 am: März 04, 2010, 12:00:35 »

Unterhalt fürs Kind oder Unterhalt für dich?

Für das Kind gibt es die Düsseldorfer Tabelle.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf

Da musst du nur in der Liste nachgucken.

Auf der letzten Seite des Dokuments stehen die wichtigen Werte...
(Da ist schon das halbe Kindergeld mit eingerechnet.)

Ansonsten kannst mich gerne Fragen, ich Zahle für meine Tochter unterhalt und bekomme welchen für meinen Sohn... 
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groß und trotzdem oho


« Antworten #2 am: März 04, 2010, 12:43:15 »

wie oben schon geschrieben TRENNUNGS unterhalt.....lach.
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« Antworten #3 am: März 04, 2010, 12:58:20 »

Also Unterhalt für dich... OK...

Ich schau mal...

Also hier ist das eigentlich ganz gut beschrieben...

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/tu_wann.html

Also so wie ich das sehe die hälfte von der differenz deines Einkommens zum Einkommen deines "Gegners"  Oder so in der Art... Es spielen aber noch viele weiter Faktoren mit rein...

Hast du da eine Spezielle Frage zu?
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groß und trotzdem oho


« Antworten #4 am: März 04, 2010, 13:10:08 »

jaha.

wie komme ich auf das bereinigte einkommen?
kommt der kindesunterhalt vor oder nach dem bereinigten einkommen?
schulden abziehen ist klar...aber was ist mit dem leasingfahrzeug?
was zieht man alles ab?
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« Antworten #5 am: März 04, 2010, 13:24:17 »

Also ich bin ja nun auch kein Anwalt, aber ... (alles unverbindlich...)  :ja:

kommt der kindesunterhalt vor oder nach dem bereinigten einkommen?
Der Kindesunterhalt wird immer als erstes abgezogen, da bin ich mir sehr sicher.

schulden abziehen ist klar...aber was ist mit dem leasingfahrzeug?

Schulden ja, wenn es denn gemeinsame Schulden sind. Allerdings wenn du dir einen Fernseher für 5,000,- € auf Kredit kaufst und und auch nur du in dem Kreditvertrag stehst, dann kannst du das, meinses Wissens nach, nicht abziehen. Währe ja auch wirklich zu einfach...

Mit einem Leasingfahrzeug verhält sich das dann auch ähnlich. Ist es ein gemeinsames Auto? Wird es auch von beiden gemeinsam genutzt?

Wenn du zum beispiel das Auto nutzt und der Leasingvertrag von deinem Partner bedient wird, dann muss man schon überlegen ob man das abziehen kann... Wenn ja von welcher seite aus... 

Aber wenn du dein auto, was nur du benutzt auch selber geleast hast, dann sind es keine gemeinsamen Verbindlichkeiten. Also denke ich, in dem Falle dann nicht.

was zieht man alles ab?

Also, gemeinsame Verbindlichkeiten und natürlich, soweit ich weiß..., Werbungskosten... Also die Kosten die du in deiner Steuererklärung mit angiebst.

Aber wie gesagt... Alles nur unverbindlich und ohne gewähr...  Das ich das mal zahlen musste ist schon ein bisschen her...

Bei der letzten Trennung haben wir da gegenseitig drauf verzichtet...  :froi1:
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« Antworten #6 am: März 04, 2010, 19:25:33 »



Ist dennoch ganz schön kompliziert, denn mein "Fall" ist da nicht wirklich ersichtlich aber dennoch ei toller Link :smt023:

Muss wohl mal abwarten, was der RA sagt.
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