Also ich bin ja nun auch kein Anwalt, aber ... (alles unverbindlich...)
kommt der kindesunterhalt vor oder nach dem bereinigten einkommen?
Der Kindesunterhalt wird immer als erstes abgezogen, da bin ich mir sehr sicher.
schulden abziehen ist klar...aber was ist mit dem leasingfahrzeug?
Schulden ja, wenn es denn gemeinsame Schulden sind. Allerdings wenn du dir einen Fernseher für 5,000,- € auf Kredit kaufst und und auch nur du in dem Kreditvertrag stehst, dann kannst du das, meinses Wissens nach, nicht abziehen. Währe ja auch wirklich zu einfach...
Mit einem Leasingfahrzeug verhält sich das dann auch ähnlich. Ist es ein gemeinsames Auto? Wird es auch von beiden gemeinsam genutzt?
Wenn du zum beispiel das Auto nutzt und der Leasingvertrag von deinem Partner bedient wird, dann muss man schon überlegen ob man das abziehen kann... Wenn ja von welcher seite aus...
Aber wenn du dein auto, was nur du benutzt auch selber geleast hast, dann sind es keine gemeinsamen Verbindlichkeiten. Also denke ich, in dem Falle dann nicht.
was zieht man alles ab?
Also, gemeinsame Verbindlichkeiten und natürlich, soweit ich weiß..., Werbungskosten... Also die Kosten die du in deiner Steuererklärung mit angiebst.
Aber wie gesagt... Alles nur unverbindlich und ohne gewähr...
Das ich das mal zahlen musste ist schon ein bisschen her...
Bei der letzten Trennung haben wir da gegenseitig drauf verzichtet...