Wer weiß Rat?
Wer weiß Rat?
Ich wohne zur Untermiete aus Kostengründen, jedenfalls rührt dies noch aus der Zeit wo ich meinem Nachwuchs gegenüber unterhaltsverpflichtet war. In der Zwischenzeit kamen die Hartzgesetze, bezog ALG II, was noch der Fall ist, weil ich lt. medizinschen dienst der Arge nicht mehr erwerbnsfähig bin und auf eine Entscheidung der DRV warte. Nun soll die Wohnung, sprich der ganze Block saniert werden, GErüst, man kann keine Wäsche waschen, man kann nicht baden, nicht duschen, nicht kochen, da man ja auch nicht abwaschen kann. Stetig über 6 bis 8 wochen ist man Lärm ausgesetzt und man kann tagsüber die Wohnungstür nicht abschließen, kann die Loggia nicht nutzen, da sie weggerissen wird und neu aufgebaut wird, dort hatte ich meine Sachen stehen, Kaffeemaschine, Bistrotisch, Vorräte etc. Falls es kalt werden sollte im April kann man nicht heizen da auch Heizkörper entfernt werden, Fenster ausgetauscht ein Großteil der Möbel muss in den Allgemeinwohnbereich usw. Ich hörte Mietkürzung um 60 Prozent von der Kaltmiete sind berechtigt. Vermieterin droht mir eh schon ständig ich möge ausziehen, weil die mit meinen Begleiterscheinungen des ADHS und anderen Psychoproblen (habe deswegen auch einen Behinderungsgrad) nicht zu recht kommt. Hat jemand Erfahrung oder weiß etwa anähernd, ich wie weit ich die Kaltmiete reduzieren kann. Denn man lebt ab Ostern hier, als wäre man abgebrannt o.ä.
- Sheherazade
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Re: Wer weiß Rat?
Ich bin mir nicht so ganz sicher ob du als Untermieter deine Miete kürzen kannst.
Grundsätzlich ist der/die Hauptmieter/in der Wohnung berechtigt, vom Vermieter eine Ersatzwohnung gestellt zu bekommen, wenn die zu sanierende Wohnung während der Arbeiten unbewohnbar ist.
Grundsätzlich ist der/die Hauptmieter/in der Wohnung berechtigt, vom Vermieter eine Ersatzwohnung gestellt zu bekommen, wenn die zu sanierende Wohnung während der Arbeiten unbewohnbar ist.
Sohn *2003 - Autist mit komorbider ADHS
Sohn *2001 - ADS
2 Töchter *1998 und * 1989
Schmerz vergeht, aufgeben ist für immer.
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- Andersweltler
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Re: Wer weiß Rat?
Ja, auch als Untermieter darfst du deine Miete kürzen. Hier ist dann allerdings der Mietvertrag zwischen dir und dem Hauptmieter entscheidend. Der Hauptmieter kann dann seinerseits seine Miete bei dem Vermieter mindern, also die Minderung quasi "weitergeben".
Re: Wer weiß Rat?
Am besten lässt du dich da vom Mieterbund beraten, die kennen die Gesetze ganz genau und wiesen auch wie du Kürzungen durchsetzen kannst usw.
Re: Wer weiß Rat?
Troglodyt87 hat geschrieben:Ja, auch als Untermieter darfst du deine Miete kürzen. Hier ist dann allerdings der Mietvertrag zwischen dir und dem Hauptmieter entscheidend. Der Hauptmieter kann dann seinerseits seine Miete bei dem Vermieter mindern, also die Minderung quasi "weitergeben".
So ist es. Für dich ist der Vermieter der sog. Hauptmieter. Für den Hauptmieter ist wiederum der Wohnungseigentümer der Vermieter. Mit dem Wohnungseigentümer hast du keinen Vertrag, deswegen kannst ihm keine Miete kürzen. Oder zahlst du nicht an den Hauptmieter, sondern direkt an den Eigentümer?
Der Untermietvertrag ist in diesem Fall sogar sehr wichtig, weil für Untervermietung nicht die gleichen Regeln gelten wie bei normalen Mietverträgen. Das kann z.B. Kündigungsfristen betreffen.
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- Forummitglied
- Beiträge: 2
- Registriert: 23. März 2018 02:45
Re: Wer weiß Rat?
Hallo erst einmal, ich bin neu hier...
Hört sich unmenschlich an.
Wenn du im Alg II Bezug bist müsstest du in diesem Fall Anspruch auf Beratungskostenhilfe haben, denke ich.
Geh nicht zum Alg II Amt und frage nach, sondern suche dir einen Fachnwalt in deiner nähe und Frage dort ob ein Anspruch auf Beratungskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe besteht in diesem Fall.
Untermieter oder Hauptmieter, Vertrag hin oder her... Es gibt Gesetze die über diesen Dingen stehen.
freundliche Grüße
Hört sich unmenschlich an.
Wenn du im Alg II Bezug bist müsstest du in diesem Fall Anspruch auf Beratungskostenhilfe haben, denke ich.
Geh nicht zum Alg II Amt und frage nach, sondern suche dir einen Fachnwalt in deiner nähe und Frage dort ob ein Anspruch auf Beratungskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe besteht in diesem Fall.
Untermieter oder Hauptmieter, Vertrag hin oder her... Es gibt Gesetze die über diesen Dingen stehen.
freundliche Grüße
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- Foruminventar
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- Alter: 52
Re: Wer weiß Rat?
Hallo Entgleist,
was bedeutet denn, du wohnst zur Untermiete? Die Hauptmieterin wohnt in derselben Wohnung, und du hast darin ein Zimmer? In diesem Fall würde ich mit der Hauptmieterin zusammen arbeiten, denn ihr sitzt, was die Störungen betrifft, ja in demselben Boot.
D. h. sie reduziert die Kaltmiete und gibt dir ihre Ersparnis anteilmäßig weiter.
Okay, wenn sie das gar nicht möchte, weil sie keinen Stress mit dem Vermieter bekommen will, dann kannst du die Miete natürlich trotzdem kürzen, und sie muss dann entscheiden was sie macht. Aber auskommen musst du mit ihr ja weiterhin, von daher ist es schon etwas ungeschickt, sich mit ihr zu zoffen.
Und eine Sache fällt mir noch ein: Wenn du vom Jobcenter die Miete voll wiederbekommst, hast du natürlich gar nichts davon, wenn du sie kürzt! Denn du hast ja immer nur Anspruch auf die Unterkunftskosten, die dir real entstehen.
Viele Grüße
Falschparker
P.S.: Ich sehe gerade, in den ersten 3 Monaten einer energetischen Sanierung darf man die Miete nicht mindern. D. h. wenn die Sanierung wie du schreibst 6-8 Wochen dauert, ist das unangenehm, aber kein Grund zur Mietminderung.
https://ratgeber.immowelt.de/a/wenn-mie ... ieren.html
was bedeutet denn, du wohnst zur Untermiete? Die Hauptmieterin wohnt in derselben Wohnung, und du hast darin ein Zimmer? In diesem Fall würde ich mit der Hauptmieterin zusammen arbeiten, denn ihr sitzt, was die Störungen betrifft, ja in demselben Boot.
D. h. sie reduziert die Kaltmiete und gibt dir ihre Ersparnis anteilmäßig weiter.
Okay, wenn sie das gar nicht möchte, weil sie keinen Stress mit dem Vermieter bekommen will, dann kannst du die Miete natürlich trotzdem kürzen, und sie muss dann entscheiden was sie macht. Aber auskommen musst du mit ihr ja weiterhin, von daher ist es schon etwas ungeschickt, sich mit ihr zu zoffen.
Und eine Sache fällt mir noch ein: Wenn du vom Jobcenter die Miete voll wiederbekommst, hast du natürlich gar nichts davon, wenn du sie kürzt! Denn du hast ja immer nur Anspruch auf die Unterkunftskosten, die dir real entstehen.

Viele Grüße
Falschparker
P.S.: Ich sehe gerade, in den ersten 3 Monaten einer energetischen Sanierung darf man die Miete nicht mindern. D. h. wenn die Sanierung wie du schreibst 6-8 Wochen dauert, ist das unangenehm, aber kein Grund zur Mietminderung.
https://ratgeber.immowelt.de/a/wenn-mie ... ieren.html
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