Hallo,
mal eine Frage vielleicht weiss das ja jemand oder kann mir sagen wo ich das nachlesen kann.
Ein Kind ist von Dez- Feb. in einer Einrichtung. Man bekommt ein Bewilligungsbescheid das diese Einrichtung genehmigt wurde und kurz darauf natürlich auch ein Bescheid über den Kostenbeitrag. Dann ist er im März wieder zu Hause und kommt Ende März wieder in eine Einrichtung.
Gilt dann der alte Bescheid noch oder muss dafür dann wieder ein neuer ausgestellt werden? Ich denke jetzt mal es müsste ja ein neuer erstellt werden, weil wir ja zwischenzeitlich nicht mehr Kostenbeitragspflichtig waren, sondern wieder unterhaltspflichtig. Die wirtschaftliche Jugendhilfe sagt der erste Bescheid ist weiterhin gültig.
Weiss jemand was darüber?
Danke im Vorraus.
Gruss wuseline
Leistungsbescheid Kostenbeitrag
Re: Leistungsbescheid Kostenbeitrag
Bei uns läuft das immer über den ersten Bescheid.
Allerdings hat sich bei uns auch nicht viel verändert, erst wenn sich das Einkommen ändert, sollen wir Neuen einreichen.
Also bei Einkommensänderung brauchen die einen Bescheid.
Allerdings hat sich bei uns auch nicht viel verändert, erst wenn sich das Einkommen ändert, sollen wir Neuen einreichen.
Also bei Einkommensänderung brauchen die einen Bescheid.
Ich habe nix Schlimmes, ich habe....eij gugg mal nen Eichhörnchen.
Re: Leistungsbescheid Kostenbeitrag
Ja aber dein Sohn ist doch dann auch in der selben Einrichtung. Aber bei uns war er von Dez- Feb. in Einrichtung A. Von Anfang März bis 21. MÄrz bei uns zu Hause. Von 22. März dann in Einrichtung B.
Von da aus 2 Monate auf der Strasse gelebt. Jetzt lebt er ohne Betreuung in einem Hotel. Also immer wieder was neues.
Aber die wollen durchgehend den Kostenbeitrag und da mein ich so geht das nicht.
Gruss wuseline
Von da aus 2 Monate auf der Strasse gelebt. Jetzt lebt er ohne Betreuung in einem Hotel. Also immer wieder was neues.
Aber die wollen durchgehend den Kostenbeitrag und da mein ich so geht das nicht.
Gruss wuseline
Re: Leistungsbescheid Kostenbeitrag
Nein vor allem wenn die Hilfen unterbrochen waren - durch den Träger oder auch durch das Kind - können die keinen Kostenbeitrag fordern. Die Höhe wird gleich bleiben, aber die müssen das unterbrechen.
Re: Leistungsbescheid Kostenbeitrag
Ja ich sehe das auch so für jede Einrichtung muss ich doch erstmal einen Bescheid bekommen das die Hilfe wieder neu genehmigen vor allem auch wenn er nur ein paar Wochen zu Hause war.. Die sagen jetzt da es ja nicht lange Unterbrechungen waren gilt immer noch der erste Bescheid. Kann ja aber gar nicht sein weil wo er im März zu Hause war sind wir ja nicht Kostenbeitragspflichtig sondern Unterhaltpflichtig.
Gruss wuseline
Gruss wuseline