Ich setzt mich grade mit den Vor und Nachteilen,
die ein Behindertenausweis wegen ADS
mit seinen vorrauszusehenden 30% haben könnte...
:lesen:
Als Nachteil wurde von euch und meiner ADS Tante
die Pflicht benannt ,
potenziellen Arbeitgeberinnen diese Behinderung mitteilen zu müssen.
Wis ist das aber nun für Selbstständige: :ichboss:
Gibt es die
rechtliche :ADW:
Verpflichtung,
meinen Kunden, Patientinnen, Klientinnen etc.
von meinem ADS mitzuteilen.???
Besonders wenn ich im Erwachsenenpädagogischen Bereich arbeite???
Ich kann es mir kaum vorstellen, das mag abr an meiner mangelnden Phantasie liegen... :breitgrinse1:
danke, danke
PS:
In meiner alten Coachinggruppe gab es einen ADS´ler der offensiv bei seinen jahrelangen Kunden damit umgegangen ist und damit ganz gut gefahren ist...
Behindertenausweis und Selbstständigkeit
Behindertenausweis und Selbstständigkeit
Zuletzt geändert von saadina am 27. Februar 2009 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
es gibt noch bäume in mengen,
schattig
und durchaus kommun.,
um oben sich aufzuhängen
oder unten sich auszuruhen....
(Baal...B.Brecht)
schattig
und durchaus kommun.,
um oben sich aufzuhängen
oder unten sich auszuruhen....
(Baal...B.Brecht)
Re: Behindertenausweis und Selbstständigkeit
Also wenn mir einer unserer selbständigen Referenten bei der Vorstellung erzählen würde, er habe ADS, dann wäre er damit gleich wieder draußen. Für mich wäre das eine vorweggenommene Entschuldigung, warum er wahrscheinlich nicht die benötigte Leitung erbringen wird.
Ich kaufe eine Leistung ein, und die muss stimmen. Wenn sein ADS ihn daran hindert, bekommt er den Auftrag nicht. Wenn er trotz seines ADS seine Leistung abliefert, dann interessiert mich sein ADS nicht.
Mich interessiert als Auftraggeber auch nicht, ob jemand schwul ist oder Vegetarier. Wenn ich es nach dem erfolgreichen Ende des Auftrags erfahre, sozusagen privat, ist das was anderes.
FG Huschwusch
PS Einen GdB habe ich übrigens auch.
Ich kaufe eine Leistung ein, und die muss stimmen. Wenn sein ADS ihn daran hindert, bekommt er den Auftrag nicht. Wenn er trotz seines ADS seine Leistung abliefert, dann interessiert mich sein ADS nicht.
Mich interessiert als Auftraggeber auch nicht, ob jemand schwul ist oder Vegetarier. Wenn ich es nach dem erfolgreichen Ende des Auftrags erfahre, sozusagen privat, ist das was anderes.
FG Huschwusch
PS Einen GdB habe ich übrigens auch.
Zuletzt geändert von huschwusch am 27. Februar 2009 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
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- Alter: 53
Re: Behindertenausweis und Selbstständigkeit
[quote="saadina"]
Ich setzt mich grade mit den Vor und Nachteilen,
die ein Behindertenausweis wegen ADS
mit seinen vorrauszusehenden 30% haben könnte...
:lesen:
[/quote]
30 % gibt ja noch keinen Ausweis. Und vermutlich auch nicht die Verpflichtung, es dem Arbeitgeber zu sagen.
[quote="saadina"]
Wis ist das aber nun für Selbstständige: :ichboss:
Gibt es die
rechtliche :ADW:
Verpflichtung,
meinen Kunden, Patientinnen, Klientinnen etc.
von meinem ADS mitzuteilen.???
[/quote]
Um Gottes Willen, nein!!
Was meinst du, wie viele Selbstständige mit ADHS es gibt. Wenn dein Frisör, dein Arzt, dein Steuerberater, dein Handwerker usw. ADHS haben, willst du das wirklich wissen? :breitgrinse1:
Viele Grüße
Falschparker
Ich setzt mich grade mit den Vor und Nachteilen,
die ein Behindertenausweis wegen ADS
mit seinen vorrauszusehenden 30% haben könnte...
:lesen:
[/quote]
30 % gibt ja noch keinen Ausweis. Und vermutlich auch nicht die Verpflichtung, es dem Arbeitgeber zu sagen.
[quote="saadina"]
Wis ist das aber nun für Selbstständige: :ichboss:
Gibt es die
rechtliche :ADW:
Verpflichtung,
meinen Kunden, Patientinnen, Klientinnen etc.
von meinem ADS mitzuteilen.???
[/quote]
Um Gottes Willen, nein!!
Was meinst du, wie viele Selbstständige mit ADHS es gibt. Wenn dein Frisör, dein Arzt, dein Steuerberater, dein Handwerker usw. ADHS haben, willst du das wirklich wissen? :breitgrinse1:
Viele Grüße
Falschparker
<><
Re: Behindertenausweis und Selbstständigkeit
grüsse zurück :zwink:
uups ach eigentlich interessiert mich shon, wer in meinem umfeld alles ADS hat...meistens ahne ich das ja auch :breitgrinse1:
ehem
ich dachte verstanden zu haben dass es bei 30% shon den ausweis gäbe?
uups ach eigentlich interessiert mich shon, wer in meinem umfeld alles ADS hat...meistens ahne ich das ja auch :breitgrinse1:
ehem
ich dachte verstanden zu haben dass es bei 30% shon den ausweis gäbe?
es gibt noch bäume in mengen,
schattig
und durchaus kommun.,
um oben sich aufzuhängen
oder unten sich auszuruhen....
(Baal...B.Brecht)
schattig
und durchaus kommun.,
um oben sich aufzuhängen
oder unten sich auszuruhen....
(Baal...B.Brecht)
Re: Behindertenausweis und Selbstständigkeit
es gibt mit 30 schon nen ausweis, aber schwerbehindert bist erst ab 50...du kannst mit 30% aber schon ne gleichstellung beantragen, wenn du dadurch z.b. an eine arbeitsstelle kommen würdest ( dann würde man 50% b bekommen)
soweit ich weiß hat man nicht die pflicht es seinem arbeitgeber zu sagen..nur kommst dann auch nicht in den anchteilsausgleich, mit mehr urlaub , steuererleichterungen etc...wobei ich auch nciht weiß, in welchem rahmen man die bei 30% überhaupt bekommt
wenn du dich selbständig machst, denke ich, bist du nur dir rechenschaft schuldig...wenn ein klient kommt würde er halt nicht wiederkommen, wenn er mit dir nciht kann--was ja nicht unbedingt mit adhs zu tun haben muss
wir mussten vor dem logopädenexamen so nen wisch vom arzt holen, dass wir in der lage sind den beruf als logo auszuüben und von keiner seite irgendeine beeinträchtigende erkrankung vorliegt...
da hatte ich noch keine diagnose und habe ja schon munter während der ausbildung und praktikas patienten behandelt
nach dem examen fragt da keine sau mehr--ich könnte, ne praxis aufmachen, würde nur nciht die entsprechende berufsrisikoversicherung bekommen, da ich nicht 5 jahre psychotherapie "abstinent" bin lol
aber könnte mich anstellen lassen...so nen quark
soweit ich weiß hat man nicht die pflicht es seinem arbeitgeber zu sagen..nur kommst dann auch nicht in den anchteilsausgleich, mit mehr urlaub , steuererleichterungen etc...wobei ich auch nciht weiß, in welchem rahmen man die bei 30% überhaupt bekommt
wenn du dich selbständig machst, denke ich, bist du nur dir rechenschaft schuldig...wenn ein klient kommt würde er halt nicht wiederkommen, wenn er mit dir nciht kann--was ja nicht unbedingt mit adhs zu tun haben muss
wir mussten vor dem logopädenexamen so nen wisch vom arzt holen, dass wir in der lage sind den beruf als logo auszuüben und von keiner seite irgendeine beeinträchtigende erkrankung vorliegt...
da hatte ich noch keine diagnose und habe ja schon munter während der ausbildung und praktikas patienten behandelt
nach dem examen fragt da keine sau mehr--ich könnte, ne praxis aufmachen, würde nur nciht die entsprechende berufsrisikoversicherung bekommen, da ich nicht 5 jahre psychotherapie "abstinent" bin lol
aber könnte mich anstellen lassen...so nen quark
Liebe Grüße starchild
"Erwachsen - was heiß das schon?
Vernünftig - wer ist das schon?
Ich bin ich und Du bist Du,
das ist alles was ich weiß."
(Tabaluga und die Reise zur Vernunft)
"Erwachsen - was heiß das schon?
Vernünftig - wer ist das schon?
Ich bin ich und Du bist Du,
das ist alles was ich weiß."
(Tabaluga und die Reise zur Vernunft)
Re: Behindertenausweis und Selbstständigkeit
danke :Sir: :blumen:
es gibt noch bäume in mengen,
schattig
und durchaus kommun.,
um oben sich aufzuhängen
oder unten sich auszuruhen....
(Baal...B.Brecht)
schattig
und durchaus kommun.,
um oben sich aufzuhängen
oder unten sich auszuruhen....
(Baal...B.Brecht)